Betriebsprüfungen oder allgemein steuerliche Außenprüfungen – hierzu zählen insbesondere auch Umsatzsteuersonderprüfungen – werden durch das örtlich zuständige Finanzamt durchgeführt und sind regelmäßig durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Die Umsatzsteuer-Nachschau hingegen ist hat nicht die vollumfängliche Prüfung zum Ziel, sondern soll dem Finanzamt lediglich einen Eindruck über die tatsächlichen Verhältnisse, das tatsächlich eingesetzte Personal und den tatsächlichen Geschäftsbetrieb ermöglichen.
Außenprüfungen können grundsätzlich bei jedem Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Regelmäßig werden Gewerbetreibende oder Selbständige durch die Betriebsprüfung überprüft. Steuerpflichtige mit lediglich Überschusseinkünften (Arbeitnehmer, Vermieter, Kapitaleinkommen) unterliegen einer steuerlichen Außenprüfung, wenn die Einkünfte mehr als 500 TEUR jährlich betragen.
Wir begleiten unsere Mandantschaft im Vorfeld sowie während der Dauer einer Betriebsprüfung. Wichtige Aspekte der Vorbereitung sind die gemeinsame Erörterung von möglichen steuerlichen Themen, die Gegenstand der Außenprüfung sein können sowie die Vorbereitung der dem Prüfer digital zu Verfügung zu stellenden Unterlagen, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Auswertung der bereitgestellten Daten. Die enge Begleitung der Betriebsprüfung ist nach unseren Erfahrungen vorteilhaft für eine zeitnahe Durchführung und eine möglichst vorteilhaften Abschluss der Prüfung im Rahmen einer Schlussbesprechung bzw. eines Betriebsprüfungsberichts.
Unsere Erfahrungen im internationalen Steuerrecht sind gerade vor dem Hintergrund der durch die OECD im Rahmen des sog. BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) sowie der Reaktion der nationalen Gesetzgeber angestoßenen Rechtsänderungen zur Verhinderung von internationalen Gewinnverlagerungen international tätiger Konzerne wertvoll. Die Finanzverwaltungen innerhalb der Europäischen Union sowie auch im Verhältnis zu Drittstaaten verstärken weiter ihre Zusammenarbeit sowie den gegenseitigen Informationsaustausch.
Sollten einzelne Prüfungsfeststellungen im Rahmen einer Schlussbesprechung ohne Einigung bleiben, so verteidigen wir diese im Rahmen eines der Außenprüfung nachgelagerten Rechtsbehelfsverfahrens für Sie.