Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige unterschiedliche Praxiserfahrungen und können hierbei auf fundierte theoretische Ausbildungen zurückgreifen.
Wir waren so in unterschiedlichen mittelständischen Steuerberatungsgesellschaften sowie als Inhouse-Berater für mehrere internationale Unternehmensgruppen in verantwortlichen Positionen tätig. Hierbei haben wir Familienunternehmen zu steuerlichen Fragen, etwa zur Unternehmensnachfolge / Erbschaftsteuer oder zur Optimierung und Verteidigung gruppeninterner Verrechnungspreise aktiv beraten.
Wir sind in verschiedenen steuerlichen Vereinigungen als Mitglied gut vernetzt:
- Steuerberaterkammer Stuttgart
- International Fiscal Association (IFA)
- Verein zur Förderung des Rechnungswesens, der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und der Wirtschaftsprüfung an der Universität Hohenheim e.V.
Wir tragen durch Fachveröffentlichungen und Fachvorträge zur Meinungsbildung in Lehre & Praxis bei:
- Mustereinsprüche im Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden (Beck-online, 2018)
- Die Übertragung von Veräußerungsverlusten i.S. des § 23 EStG a.F. auf die nächste Generation (DStR, 2012, S. 2582)
- Die steueroptimale Umstrukturierung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaftsteuer (ZEV, 2011, S. 618 )
- Das Familiensplitting nach dem StVereinfG 2011 – eine schenkung- und ertragsteuerliche Vorteilhaftigkeitsanalyse verschiedener Vermögensarten (FR, 2011, S. 937 )
- Betriebsstättenbegriff – Grundfragen und aktuelle Entwicklungen (DStZ, 2009, S. 834 )
- Verschiedene Vortrags- und Lehrtätigkeiten, auf Wunsch auch Inhouse-Schulungen bei unseren Mandanten.
Unsere Erfahrungen und unser Engagement schafft die Grundlage von der Sie profitieren können.