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Service: AWV-Meldungen

Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“.

Wann müssen Sie eine AWV-Meldung abgeben?

Zahlungen ab 12.500 Euro müssen grundsätzlich an die Bundesbank gemeldet werden. Die Meldepflicht entfällt lediglich bei Zahlungen für  Warenein- oder -ausfuhren, nicht jedoch bei Dienstleistungen. Wird etwa der indische Programmierer bezahlt, so hat eine Meldung der Zahlung an die Bundesbank zu erfolgen. Ausgenommen sind jedoch mehrere Zahlungen an eine Person von jeweils weniger 12.500 Euro.

Wichtig ist, dass auch Zahlungen, die über ein ausländisches Konto fließen meldepflichtig sind. Ferner sind diese Konten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärungen anzugeben.

Nicht zu verwechseln ist diese Meldepflicht mit der Verpflichtung zur Meldung von Lieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der EU (sog. Zusammenfassende Meldung).

Gerne übernehmen wir die Meldung an die Bundesbank für Sie!

Unsere Kanzlei ist beider der Bundesbank registriert und darf sog. Drittmeldungen einreichen. Sprechen Sie uns also an, damit wir uns um Ihre Meldepflicht kümmern können!



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