Die steuerliche Bewertung Ihres Privat- und Unternehmensvermögen sowie sonstigen Vermögens erstellen wir auf Grundlage des Bewertungsgesetzes. Bewertungsanlässe sind hierfür insbes.:
- Die Reform der Grundsteuer mit der hierfür notwendigen Ermittlung des sog. Grundbesitzwertes,
- Übertragung von Grundvermögen bzw. Unternehmensbeteiligungen auf die nächste Generation oder Stiftungen,
- Übergang von Vermögen von Todes wegen (Erbanfall, Vermächtnis),
- verdeckte Einlage von Vermögen in Kapitalgesellschaften,
- Wegzug ins EU-/EWR-Ausland oder Drittstaaten,
- Betriebsaufgabe,
- Entnahme und Einlage von Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen/Privatvermögen,
- Umstrukturierungen von Unternehmen
Ferner umfassen unsere mit der Bewertung im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen – soweit gesetzlich erforderlich – die Abgabe von Feststellungserklärungen. Die Dokumentation unserer Bewertungsarbeiten erfolgt dabei mittels eines Gutachtens, um weitere kostenintensive Nachfragen der Finanzverwaltung zu vermeiden und einen kosteneffizienten Verfahrensgang zu ermöglichen.