Steuerkanzlei Ziegler

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Bewertungen

Die steuerliche Bewertung Ihres Privat- und Unternehmensvermögen sowie sonstigen Vermögens erstellen wir auf Grundlage des Bewertungsgesetzes. Bewertungsanlässe sind hierfür insbes.:

  • Die Reform der Grundsteuer mit der hierfür notwendigen Ermittlung des sog. Grundbesitzwertes,
  • Übertragung von Grundvermögen bzw. Unternehmensbeteiligungen auf die nächste Generation oder Stiftungen,
  • Übergang von Vermögen von Todes wegen (Erbanfall, Vermächtnis),
  • verdeckte Einlage von Vermögen in Kapitalgesellschaften,
  • Wegzug ins EU-/EWR-Ausland oder Drittstaaten,
  • Betriebsaufgabe,
  • Entnahme und Einlage von Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen/Privatvermögen,
  • Umstrukturierungen von Unternehmen

Ferner umfassen unsere mit der Bewertung im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen – soweit gesetzlich erforderlich – die Abgabe von Feststellungserklärungen. Die Dokumentation unserer Bewertungsarbeiten erfolgt dabei mittels eines Gutachtens, um weitere kostenintensive Nachfragen der Finanzverwaltung zu vermeiden und einen kosteneffizienten Verfahrensgang zu ermöglichen.



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