Die Tax Compliance beginnt formal mit der Erstellung der Steuererklärungen. Dies beinhaltet insbesondere:
- Körperschaftsteuererklärungen,
- Gewerbesteuererklärungen, auch Zerlegungserklärungen bei mehreren Betriebsstätten
- Umsatzsteuererklärungen, inkl. Voranmeldungen oder Zusammenfassenden Meldungen
- Feststellungserklärungen
Hochaktuell ist das Thema “compliance” im Hinblick auf die vollumfängliche Offenlegung strittiger Rechtsfragen beim Finanzamt im Voraus. Risiken der Steuerverkürzung bzw. –hinterziehung müssen ausgeschlossen werden können. Um über entsprechende Informationen zum Zeitpunkt der Abgabe von Steuererklärungen zuverlässig verfügen zu können, sind Reportings und Kontrollmechanismen im Unternehmen bereits bei Verwirklichung der Sachverhalte zu verankern. Wir unterstützen unsere Mandanten bei dieser Prozessgestaltung.