Die Deklarationsberatung umfasst in erster Linie die Erstellung der Steuererklärungen. Dies beinhaltet:
- Einkommensteuererklärungen sowie
- einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen, hier insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften.
Wir legen dabei sehr hohen Wert auf „compliance“, d.h. vollumfängliche Offenlegung strittiger Rechtsfragen beim Finanzamt, um Risiken einer Steuerverkürzung bzw. –hinterziehung zur Gänze ausschließen zu können.
Im Rahmen der Deklarationsberatung gehen wir auf die individuelle Situation des Steuerpflichtigen ein. So geben wir beispielsweise bereits im Vorfeld praktische Hinweise zur steueroptimalen Sachverhaltsgestaltung bzw. Nutzung steuerlicher Wahlrechte.
Die Deklarationsberatung umfasst ferner – nach Erlass der Steuerbescheide durch die Finanzverwaltung -deren sorgfältige Prüfung und Abstimmung unserem Mandanten. Bei Unstimmigkeiten mit den Finanzbehörden führen wir für Sie Einspruchsverfahren sowie falls notwendig Verfahren vor dem Finanzgericht.
Sollte die Finanzverwaltung eine steuerliche Außenprüfung Ihrer Einkünfte anordnen, werden wir Sie dabei fachkundig betreuen. Dabei ist aufgrund unseres Beratungsansatzes oftmals mit keinen Steuernachzahlungen zu rechnen.
Des Weiteren erstellen wir für in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Personen die entsprechenden Steuererklärungen nach den zuvor dargestellten Grundsätzen und übermitteln diese dem ausländischen Steuer- bzw. Rechtsberater.
Wir sind auch bei den Steuerberatungsgebühren stets transparent: Hier geht´s zu unserem Honorar-Rechner.
Gerne können Sie uns auch unsere Checkliste zur Vorbereitung Ihrer Einkommensteuererklärung nutzen und uns damit auch gleichzeitig mit der Erstellung beauftragen.