Elektronische Rechnung – auch ein EU-Projekt
Seit dem 1. Juli 2011 dürfen klassische Papierrechnungen in Deutschland durch elektronische Rechnungen ersetzt werden. Hiermit sollen Geschäftsprozesse einfacher und effizienter gemacht werden. Das Europäische Parlament hat am 11. März 2014 die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen beschlossen. Sie verpflichtet bereits öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen.
Ferner soll eine neue europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung in Europa eingeführt werden. Sie hat das Ziel die elektronische Rechnungsstellung nach den verschiedenen nationalen Standards in Einklang zu bringt. Ziel ist nicht nur die Erstellung, Versendung, Übermittlung und Entgegennahme, sondern auch die Verarbeitung einer Rechnung vollständig zu automatisieren. Das heißt, dass die Empfänger Rechnungen automatisch und digital verarbeiten können müssen und zwar auf Basis von strukturierten Daten. Nunmehr haben Deutschland und Frankreich die bestehenden Systeme in einem bilateralen Projekt miteinander verglichen und sind dabei einen einheitlichen Standard zu bestimmen.
Bilaterale Kooperation mit Frankreich
Mit dem Ziel die innergemeinschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und effizienter zu gestalten und so den Europäischen Binnenmarkt zu stärken, haben die Wirtschaftsminister der beiden Länder in einer gemeinsamen Erklärung vom 27.10.2015 eine bilaterale Kooperation vereinbart.
Es ist vorgesehen einen gemeinsamen technischen Standard für die elektronische Rechnungslegung zu schaffen. In beiden Ländern bestehen bereits Kremien, die die elektronische Rechnungslegung vorantreiben: In Deutschland das “Forum Elektronische Rechnung Deutschland – FeRD” und in Frankreich das “Forum National De La Facture Electronique – FNFE”.
Es ist nunmehr zeitnah vorgesehen einen gemeinsamen Standard für elektronische Rechnungen zu definieren. Rechnungen mit derartigen strukturierten Daten sollen danach automatisch verarbeitet und als PDF visualisiert werden können. Hierbei ist auch eine Kontrolle und Prüfung durch die Steuerbehörden in beiden Ländern vorgesehen. Der gemeinsame Standard wird ein hybrides Rechnungsformat sein, das wie ZUGFeRD auf PDF A/3 und XML UNCEFACT D16.B basieren wird.
Neuer Name für den gemeinsamen Standard
In einem nächsten Schritt werden zunächst die Unterschiede der bestehenden Systeme detailliert in einem Leitfaden beschrieben werden. Ferner ist geplant den gemeinsamen Standard künftig auch einen eigenen Namen zu geben.
Neues Portal “Chorus Pro” ab 2018
Frankreich weitet die bestehenden nationalen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung aus. Unternehmen, die Leistungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts in Frankreich abrechnen, müssen diese über das öffenltiche Portal „Chorus Pro“ fakturieren. Ab 2018 sind hierzu erstmals auch mittelgroße Unternehmen mit weniger als 5.000 Angestellten, einem Umsatz von unter 150 Mio. Euro liegt oder eine Bilanzsumme von weniger als 200 Mio. Euro verpflichtet. Ab 2019 werden dann auch kleine Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro von der Regelung erfasst.