Höhe der CVAE-Abgabe in Fällen der Organschaft
Die sog. Cotisation sur la Valeur Ajoutée, also die in Frankreich erhobene Abgabe auf den von Unternehmen erwirtschafteten Mehrwert, war Gegenstand von Verhandlungen vor dem obersten Verfassungsgericht Frankreichs. Die gesetzlichen Regelungen sehen bis dato vor, dass Unternehmen innerhalb einer steuerlichen Organschaft die Abgabe nach dem anzuwendenden Steuersatz entrichten müssen, der sich nach dem Gesamtumsatz der Unternehmen im Organkreis ermittelt. Dies wurde nunmehr höchstrichterlich als nicht zulässig angesehen.
Auf Grundlage dieser Entscheidung sind Erstattungsansprüche zu prüfen. Hierbei sind für eventuell notwendige Erstattungsansprüche wie immer die Verjährungsfristen zu beachten, wonach bspw. Ansprüche auf Rückforderung der CVAE-Abgabe für das Jahr 2015 lediglich bis zum 31.12.2017 geltend gemacht werden können.
Quelle: Conseil Constitutionnel, Urteil vom 19.05.2017 (Az. 2017 – 629)