Globalbeiträge zur Sozialversicherung
Es geht um die Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen für im Ausland geleistete einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (sog. Globalbeiträge).
Das Bundesfinanzministerium hat die staatenbezogenen Aufteilungsmaßstäbe veröffentlicht, nach denen ein Globalbeitrag nach Arbeitnehmer- / Arbeitgeberanteilen sowie nach den einzelnen Sozialversicherungszweigen aufzuteilen ist.
Ein Praxisbeispiel – Belgien
Ein lediger Arbeitnehmer leistet für das Jahr 2022 in Belgien einen Globalbeitrag i. H. v. 1.000 Euro. Er kann bspw. im Rahmen seiner als Grenzpendler in Deutschland zu erstellenden Einkommensteuererklärung Vorsorgeaufwendungen wie folgt geltend machen:
• Altersvorsorgeaufwendungen i. H. v. 522,50 Euro (= 52,25 % von 1.000 Euro)
• Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung i. H. v. 393,30 Euro (= 39,33 % von 1.000 Euro)
• Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen i. H. v. 84,30 Euro (= 8,43 % von 1.000 Euro), darin enthalten
16,90 Euro (= 1,69 % von 1.000 Euro für Krankengeld und 67,40 Euro = 6,74 %
von 1.000 Euro für die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen).
Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung ist ein Arbeitgeberanteil i. H. v. 996,20 Euro (= 99,62 % von 1.000 Euro) anzusetzen.
Praxis-Hinweis: Sozialversicherungsbeiträge in Ländern außerhalb der EU – also etwa auch in UK – sind nach den Umständen des Einzelfalls aufzuteilen. Eine detaillierte Aufteilung der dortigen Globalbeiträge stehen bereits seit Januar 2020 nicht mehr zur Verfügung.
Quelle: BMF-Schreiben vom 19.11.2021