Wir verfügen über langjährige Praxiserfahrung sowie fachspezifische Fortbildungen um Ihr Unternehmen bei grenzüberschreitenden Investitionen kompetent begleiten zu können. Abhängig von Ihren Plänen finden wir die für Sie passende Strukturierung (eigene Tochterpersonen- oder Kapitalgesellschaft, Begründung einer Betriebsstätte oder eines Repräsentanzbüros). Wir beachten hierbei insbesondere auch die aktuellsten Entwicklungen, die sich aus den Beratungen der OECD ergeben (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Für Fragen der Aspekte des ausländischen Rechts suchen wir den passenden steuerlichen Berater aus unserem langjährigen Netzwerk.
Bestehende gruppeninterne Leistungsbeziehungen sind regelmäßig vor dem Hintergrund (Ihrer internen) Verrechnungspreisrichtlinie zu validieren und ferner im Hinblick auf Betriebsstättenrisiken, Definitivbelastungen durch einbehaltene Quellensteuern oder auf unnötigen administrativen Aufwand hin zu analysieren. Weitere Themen sind regelmäßig Finanzierungsstrukturen, grenzüberschreitende Verlustnutzungen, die gestaltende Beratung im Hinblick auf die Vermeidung einer Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Erstellung Ihrer Verrechnungspreisdokumentation (inkl. Country-by-country Reporting).
Im Bereich der Inbound-Steuerberatung, also bei Investitionen ausländischer Marktteilnehmer, beraten wir zu allen inländischen Steuerfragen und unterstützen Sie bei der Erfüllung inländischer steuerlicher Pflichten.