Der Jahresabschluss als rechnerischer Abschluss ist regelmäßig von allen Unternehmern, Gewerbetreibenden sowie Freiberuflern zu erstellen. So vielfältig die Anforderungen von Dritter Seite an die Bilanz bzw. die Einnahme-Überschussrechnung sind (bspw. durch Banken, Gläubiger, Geschäftspartner, Finanzbehörden), so wichtig ist er auch als Informationsquelle für den Unternehmer selbst. Letztlich dient die Bilanz auch als Grundlage für die Gewinnausschüttung bzw. auch als Maßstab für die Erfolgsbeteiligung leitender Mitarbeiter oder stiller (Familien-) Gesellschafter.
Unsere Dienstleistung bezieht sich auf die Erstellung der handelsrechtlichen sowie steuerlichen Gewinnermittlung für bilanzierungspflichtige Unternehmer sowie Freiberufler, die zur Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung verpflichtet sind.
Wir betreuen Sie nach Ihrem Bedarf
- Übernahme Ihrer Inhouse-Finanzbuchhaltungsdaten oder von digitalen Belegen
- Jahresabschluss nach HGB unter Einhaltung der steuerlichen Vorgaben (Steuerbilanz)
- Übermittlung der E-Bilanz mit DATEV
- Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sowie Erstellung der Unternehmenssteuererklärungen
- Bescheidprüfung, Führung von Rechtsbehelfen
- Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen
- Sprechen Sie uns an, wir finden eine für Sie maßgeschneiderte Leistung.