Um Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastungen zu vermeiden, ist eine gut durchdachte Nachfolgeplanung von besonderer Wichtigkeit.
Oftmals setzt eine erfolgreiche Regelung der Nachfolge bereits an der lebzeitigen Übertragung von Privat- bzw. Unternehmensvermögen an. Hierdurch wird die nächste Generation frühzeitig an die späteren Aufgaben herangeführt und kann von der Erfahrung der Elterngeneration in vielfältiger Weise profitieren. Unsere Beratungsleistungen umfassen in diesem Zusammenhang die Optimierung der Schenkungsteuer unter Nutzung der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die auch das zum 1.7.2016 rückwirkend in Kraft getretene neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ermöglicht. Des Weiteren stimmen wir die von Ihnen gewünschten Gegenleistungen (z.B. Nießbrauch, Versorgungsleistungen) auf Ihre Bedürfnisse ab. Dabei berücksichtigen wir – soweit möglich – auch zukünftige Handlungsalternativen und gestalten diese bereits im Übertragungszeitpunkt steueroptimal aus. Nach Erstellung des der Vermögensübertragung zugrundeliegenden Schenkungsvertrags durch Ihren Rechtsanwalt oder Notar prüfen wir die entsprechenden vertraglichen Klauseln auf deren steuerliche Umsetzbarkeit. Selbstverständlich erstellen wir auch die mit der Schenkung im Zusammenhang stehenden Steuererklärungen und überwachen eventuelle Behaltens- und Lohnsummenregelungen. Die Umsetzung der vorweggenommenen Erbfolge mittels Schenkungsvertrag
Soll das (verbleibende) Vermögen von Todes wegen übergehen, zeigen wir Ihnen Gestaltungen auf, die für die Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu möglichst geringen Steuerbelastungen führen und unterstützen Sie bei der erbrechtlichen Umsetzung gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt oder Notar. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung betreuen wir Sie ganzheitlich aus steuerlicher Sicht und erstellen die Erbschaftsteuererklärung.