Besteuerung von sog. Non-Fungible Token (NFT)
Bei sog. NFT handelt es sich um einen digitalen Token, der ein Eigentumszertifikat an einem Unikat oder Kunstwerk darstellt. NFTs werden auf der Blockchain gespeichert. Im Gegensatz zum Fungible Token wie z. B. Bitcoin oder Ethereum sind NFTs nicht austauschbar oder kopierbar.
Die Finanzverwaltung hat noch keine bzw. lediglich äußerst rudimentäre Vorgaben zur steuerrechtlichen Behandlung von NFTs erlassen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese in der Regel als privates Veräußerungsgeschäft „anderer Wirtschaftsgüter“ der Einkommensteuer unterliegen.
Arten von NFTs
Der Käufer des Tokens erhält das exklusive Eigentumsrecht an Kunst, GiFs, Tweets, Sammlerstücken, Videos, Musik, virtuellen Avatare und Onlinegame-Skins. Die NFTs werden auf der Blockchain gespeichert und sind dort digital geschützt.
Mögliche Zuordnung zu einer Einkunftsart
Neben dem Privaten Veräußerungsgeschäft ist die Einstufung als selbständige Einkünfte oder gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG denkbar. Selbständige Einkünfte könnten bei aufwändigen, individuellen und anspruchsvollen Kunstwerken vorliegen welche selbst erschaffen wurden.
Private Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG bleiben bei Verkauf außerhalb eines Jahres nach Erwerb steuerfrei. Darüber hinaus gilt die steuerliche Freigrenze von 600 Euro Gewinn p.a. Hierbei ist der Beginn der Jahresfrist nicht klar definiert. Als solcher könnte sowohl der Zeitpunkt der Schaffung des NFTs als auch das Datum der Schaffung des digitalen Werks selbst gelten.
Handlungsempfehlung
Da es bis dato weder Aussagen noch Rechtsprechung zum Thema Besteuerung aus Erträgen im Zusammenhang mit NFTs gibt ist die wichtigste Handlungsempfehlung zunächst eine lückenlose Dokumentation. Die Gewinne müssen dem Finanzamt erklärt werden um die Gefahr einer Steuerhinterziehung zu vermeiden und sich so gut wie möglich abzusichern. Sämtliche Belege über den Handel mit NFTs sollten unbedingt lückenlos aufbewahrt werden.
Dokumentiert werden sollten insbesondere An- und Verkaufszeitpunkte, Kauf- und Verkaufskurse, Zufluss Zeitpunkt des Erlöses aus dem Verkauf, Art des NFT, Schaffungszeitpunkt des Wirtschaftsguts / NFTs.
Sollte das Wachstum im NFT Segment anhalten ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung darin ein Besteuerungspotential erkennt und es entsprechende Verlautbarungen hierzu geben wird.
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