Etablierte Strukturen bei wachsenden Unternehmen und komplexeren Märkten mit zahlreichen neuen Anforderungen an die IT müssen auch vor dem Hintergrund der steuerlichen Compliance überprüft und kontinuierlich angepasst werden. Die Umsatzsteuererklärung kann nur dann durch den Steuerberater oder die interne Steuerfunktion zutreffend erstellt werden, wenn bereits der zugrundeliegende Sachverhalt zutreffend erfasst wird. Notwendig ist hierbei ein partielles steuerliches Fachwissen immer in den Bereichen, zu die Vorsysteme bedienen und Schnittstellen zum Finanzbereich haben. Kontinuierliche Schulungen sowie aktuelle Informationen schaffen und erhalten das benötigte steuerliche Fachwissen der handelnden Personen und verantwortlichen Personen insbesondere in den Bereichen Buchhaltung, Vertrieb, Einkauf oder Recht. Hierdurch sowie mit Unterstützung von Prozessprüfungen der bestehenden (ERP-)Systeme können Fehlerquellen sowie Prozesslücken mit Hilfe unserer Beratung geschlossen und eine Dokumentation geschaffen werden, die den verantwortlichen Personen Sicherheit verschafft.
Bei Prüfungsfeststellungen der Finanzbehörden mit Steuernachzahlungen ist regelmäßig glaubhaft darzulegen, dass das ungewünschte Ergebnis nicht gewollt war (Vorsatz) und zwar auch nicht billigend als unerwünschte Nebenwirkung in Kauf genommen wurde. Ein Inkaufnehmen der Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges wäre nach derzeitiger Auffassung des Bundesfinanzministeriums als sog. Eventualvorsatz bereits von strafrechtlicher Relevanz und damit vom Betriebsprüfer an die Straf- und Bußgeldstelle zu melden. Unternehmen, die über Prozessdokumentationen mit festen Verantwortlichkeiten und Kontrollfunktionen verfügen, können eine bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung und/oder fahrlässige Steuerverkürzung von vornherein ausschließen.
Die Vorteile von eindeutigen im Unternehmen gelebten Prozessen führen nach einem Initialaufwand auch bei fortlaufender Anpassung zu einer insgesamt höheren Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit. Mit unserer Beratungskompetenz decken wir prozessuale Fragestellungen ab und bringen diese in Einklang mit den steuerlichen Anforderungen. Ausgehend von einer Ist-Analyse sind optimierte Organisationsabläufe zu beschreiben und Aufgabenprofile zu definieren.