Umsatzsteuerbetrug
Die rumänische Regierung will durch die Einführung eines sog. Split-Payment-Systems den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Dies soll dadurch erleichtert werden, in dem künftig der Zahlungsverkehr zwischen Steuerpflichtigen besser kontrolliert werden kann.
Split-Payment-System in Rumänien geplant
Am 13.12.2017 wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, wonach ab 2018 Leistungsempfänger den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag zwingend auf ein spezielles Steuerkonto des Leistenden überweisen müssen.
Handlungsbedarf
Betroffen von der Neuregelung sind grundsätzlich jedoch nur Unternehmen, die bestehende fällige Steuerschulden noch nicht beglichen haben oder die künftige Steuerschulden nicht innerhalb von 60 Tagen begleichen.
Das Split-Payment-System soll hingegen für nicht in Rumänien ansässige Unternehmen (noch) keine Anwendung finden, solange diese ihre Umsatzsteuer fristgerecht entrichten. Bei der Rechnungseingangsprüfung ist jedoch darauf zu achten, ob dort ansässige Lieferanten von dem neuen Split-Payment-System betroffen sind und somit ein gesplitteter Rechnungsausgleich erfolgen muss.
Für Unternehmen, die in Rumänien steuerlich registriert sind, besteht somit dringender Handlungsbedarf bestehende ERP-Systeme soweit vorbereiten, dass die Rechnungen ab 2018 mit einem Vermerk zur gesplitteten Zahlungsverpflichtung zeitnah erstellt werden können. Ferner ist ein entsprechendes Umsatzsteuerzahlkonto bei der Finanzverwaltung zu beantragen.
Ein Verstoß des Leistungsempfängers gegen die gesplittete Zahlungsverpflichtung kann mit einer Strafe in Höhe von 50% des auf das Konto zu zahlenden Betrags geahndet werden.