Immobilienvermögen ist nach Unternehmensvermögen die zweitgrößte „Asset“-Klasse und für viele Personen ein zweites Standbein bzw. eine Altersabsicherung. Es bedarf daher aus unserer Sicht weit mehr als der bloßen Erfassung der Einnahmen und Ausgaben der Anlage V.
Wir beraten Sie daher insbesondere aus steuerplanerischen Aspekten: Dies beinhaltet u.a. folgende Bereiche:
- steueroptimale Ausgestaltung der Rechtsform in Abhängigkeit von Ihren individuellen Investitionsabsichten (spekulative vs. langfristige Anlagen)
- Optimierung der steuerlichen Gebäude-Abschreibung,
- Abstimmung der Finanzierung auf Ihre individuellen Bedürfnisse,
- Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels,
- Nutzung von Wertschwankungen zur Schaffung von Abschreibungsvolumen bzw. zur Verlustverrechnung,
- Minimierung der Grunderwerbsteuer,
- (mögliche) Option zur Umsatzsteuerpflicht,
- erbschaft- und schenkungsteuerfreie Übertragung von Grundvermögen.